Der Sporthochseeschifferschein ist ein freiwilliger, amtlicher Befähigungsnachweis zum Führen von Yachten und Ausbildungsschiffen in der weltweiten Fahrt.
Voraussetzungen für den Erwerb
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Besitz des Sportseeschifferscheines (SSS) für die jeweilige Antriebsart
- Nachweis, daß der Bewerber nach dem Erwerb des SSS mindestens 1000 sm auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart, davon mindestens 500 sm vor der theoretischen Prüfung im Seebereich
zurückgelegt hat und dabei als Wachführer eingesetzt war
- Nachweis der Befähigung zum Führen einer Yacht mit der jeweiligen Antriebsart in der weltweiten Fahrt in einer theoretischen Prüfung
Durchführung der Prüfung
Voraussetzung für den Erwerb des Sporthochseeschifferscheines ist das Bestehen einer theoretischen Prüfung. Zu dieser Prüfung gehören die Teilprüfungsfächer Navigation, Schifffahrtsrecht und
Wetterkunde. Die Prüfung kann in Teilprüfungen abgelegt werden, wobei diese innerhalb von 24 Monaten mit Erfolg abzuschließen sind.
Die Fächer werden wie folgt schriftlich geprüft:
- Navigation: Bearbeitungszeit 180 min
- Schifffahrtsrecht: Bearbeitungszeit 60 min
- Wetterkunde: Bearbeitungszeit 30 min
- Im Anschluß an die schriftliche Prüfung in Navigation erfolgt die Prüfung in der Handhabung des Sextanten (Prüfungsdauer ca. 10 min).
Lehrgangsinhalte
Teil 1, Navigation
- Terrestrische Navigation
- Astronomische Navigation
- Elektronische Navigation
Teil 2, Schifffahrtsrecht
- Internationale Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (KVR)
- Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)
- Seeunfalluntersuchung - Seeämter
- Umweltschutz
- Internationale Seerechtsübereinkommen
- Recht des Schiffes
- Drogen
- Einschleicher
- Piraterie
- Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)
Teil 3, Wetterkunde
- Das planetarische Windsystem
- Meeresströmungen
- Tropische Wirbelstürme
- Seewetter-Informationen
- Meteorologische Navigation